Datenschutz und das Recht auf Auskunft

Da wir ohne Frage in der Vergangenheit zu unserer Vereinsverwaltung Daten zusammengetragen und diese selbstverständlich geschützt und eben nicht weitergegeben haben, müssen wir uns allerdings damit auseinandersetzen, wie wir mit einer Anfrage auf Auskunft aus diesem Datenbestand umgehen.

 

Hierzu gibt das abgebildete Schaubild eine Hilfestellung.

hk080320191204