Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 06. November 2018 14:28 |
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Auf Veranlassung seines Geschäftsbereich V "Tanzwesen" bittet der
Bund Deutscher Karneval e. V. (BDK)
um Verbreitung der nachstehenden Werbeanzeige seines Tanzturnierausschussses (TTA) mit der Bitte hiervon regen Gebrauch zu machen - nicht nur auf der Homepage der Verbände sondern auch in den Wertungsheften für die BDK-Tuniere.